Persönliche Beratung zu Kosten und Förderungen der 24h Betreuung in Oberösterreich

Pflegegeld und Förderung für die 24h Betreuung: Das sollten Sie wissen

Eine 24h Betreuung zuhause bedeutet für viele Familien eine große Entlastung. Gleichzeitig stellt sich schnell die Frage: Welche finanzielle Unterstützung gibt es und was muss dafür beantragt werden?

Unser Tipp: Prüfen Sie möglichst frühzeitig sowohl den Anspruch auf Pflegegeld als auch auf die Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Denn beide Leistungen können dazu beitragen, den monatlichen Eigenanteil deutlich zu reduzieren.

Förderantrag inklusive

Für unsere Kundinnen und Kunden übernehmen wir die Antragstellung zur Förderung der 24h Betreuung und kümmern uns um die notwendigen Unterlagen.

Pflegegeld richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf

Das österreichische Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gewährt und richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf. Insgesamt gibt es sieben Pflegegeldstufen.

Seit 1. Jänner 2026 liegt das monatliche Pflegegeld – abhängig von der Einstufung – zwischen 206,20 Euro in Stufe 1 und 2.214,80 Euro in Stufe 7. Entscheidend für die Einstufung ist insbesondere der monatliche Pflegebedarf, der im Rahmen einer Begutachtung festgestellt wird.

Wichtig: Hat sich der Gesundheitszustand oder der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht, kann auch ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes sinnvoll sein.

Zusätzlich kann die 24h Betreuung gefördert werden

Neben dem Pflegegeld gibt es eine eigene staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung.

Bei der Betreuung durch zwei selbstständige Betreuungskräfte kann die Förderung derzeit bis zu 800 Euro monatlich betragen. Auch bei einer selbstständigen Betreuungskraft, die mindestens 28 Tage durchgehend betreut, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Förderung von 800 Euro monatlich möglich sein.

Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen zählt unter anderem, dass Pflegegeld zumindest ab Stufe 3 bezogen wird und die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gegeben ist. Bei Pflegegeldstufe 3 und 4 wird diese Notwendigkeit vom Sozialministeriumservice geprüft.

Unser Tipp: Antrag nicht unnötig aufschieben

Gerade wenn eine Betreuung kurzfristig organisiert werden muss, geraten Förderanträge leicht in den Hintergrund.

Das Sozialministeriumservice empfiehlt jedoch, den Antrag möglichst vor Beginn oder zeitnah nach Beginn des Betreuungsverhältnisses einzureichen. Bei einer späteren Antragstellung kann die Förderung grundsätzlich erst ab einem begrenzten zurückliegenden Zeitraum gewährt werden.

Deshalb lohnt es sich, die finanziellen Möglichkeiten gleich bei der Planung der Betreuung mitzudenken.

Pflegegeld und Förderung gemeinsam betrachten

Für die tatsächlichen Kosten einer 24h Betreuung sollte nicht nur der Gesamtpreis betrachtet werden.

Entscheidend ist vielmehr:

Kosten der Betreuung
– Pflegegeld
– mögliche Förderung
= persönlicher Eigenanteil

Wie hoch dieser Eigenanteil tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrer individuellen Betreuungssituation und den jeweiligen Voraussetzungen für Pflegegeld und Förderung ab.

Auf unserer Seite Kosten & Förderungen finden Sie dazu ein konkretes Rechenbeispiel sowie weitere Informationen zu den aktuellen Pflegegeldstufen.

Sie sind unsicher, welche Unterstützung für Sie infrage kommt?

Wir beraten Sie persönlich zu Ihrer Betreuungssituation und erklären Ihnen verständlich, welche Kosten entstehen und welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich berücksichtigt werden können.