Kosten & Förderungen der 24h Betreuung

Transparent wissen, womit Sie rechnen können

Was kostet eine 24h-Betreuung tatsächlich? Und wie viel davon bleibt nach Pflegegeld und einer möglichen Förderung selbst zu bezahlen?

Diese Fragen möchten wir so verständlich wie möglich beantworten. Deshalb zeigen wir Ihnen anhand eines unverbindlichen Rechenbeispiels, wie sich die Kosten zusammensetzen und welchen Unterschied Pflegegeld und Förderungen machen können.

Persönliche Beratung zu Kosten und Förderungen der 24h Betreuung in Oberösterreich

€ 1.881,50 Eigenanteil

pro 28-Tage-Turnus
bei Pflegegeld Stufe 4 und angenommener Förderung.

Unverbindliches Rechenbeispiel pro Turnus (28 Tage)

Betreuungskosten*

€ 3.120,00

Aufwandsentschädigung pro Turnus

€ 450,00

Pflegegeld Stufe 4

– € 888,50

Förderung Sozialministeriumservice**

– € 800,00

Ihr möglicher Eigenanteil

€ 1.881,50 pro Turnus (28 Tage)***

Das Rechenbeispiel dient ausschließlich zur Orientierung. Entscheidend für Ihren tatsächlichen Eigenanteil sind unter anderem die Pflegegeldstufe, der individuelle Betreuungsbedarf und die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden.

* Betreuungskosten pro Turnus von 28 Tagen inklusive Sozialversicherung und Fahrtkosten.

** Die Förderung durch das Sozialministeriumservice wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

*** Zuzüglich einer einmaligen Organisationspauschale.

Was ist in den Kosten berücksichtigt?

Bei einer 24h-Betreuung entstehen verschiedene Kostenbestandteile. Uns ist wichtig, dass diese von Anfang an nachvollziehbar dargestellt werden.

Betreuungskosten

Im dargestellten Rechenbeispiel betragen die Betreuungskosten € 3.120,00 pro Turnus von 28 Tagen.

Darin sind die Sozialversicherung der selbstständigen Betreuungskraft sowie die Fahrtkosten bereits berücksichtigt.

Aufwandsentschädigung

Zusätzlich wird im Rechenbeispiel eine Aufwandsentschädigung von € 450,00 pro Turnus berücksichtigt.

Alle laufenden Kosten werden Ihnen vor Beginn der Betreuung transparent erläutert.

Einmalige Organisationspauschale

Bei der erstmaligen Organisation und Vermittlung fällt zusätzlich eine einmalige Organisationspauschale an.

Die genaue Höhe und sämtliche damit verbundenen Leistungen erläutern wir Ihnen vor Beauftragung persönlich und nachvollziehbar.

Pflegegeld reduziert den persönlichen Eigenanteil

Pflegegeld ist ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung einer Betreuung zuhause. Seine Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf und der jeweiligen Pflegegeldstufe.

In unserem Rechenbeispiel verwenden wir Pflegestufe 4 in Höhe von

€ 888,50 monatlich

Dieser Betrag wird in der Beispielrechnung von den Betreuungskosten abgezogen.

Welche Pflegegeldstufe gilt für mich?

Welche Pflegegeldstufe vorliegt, hängt vom individuellen Unterstützungs- und Pflegebedarf ab. Wenn bereits Pflegegeld bezogen wird, können wir dieses bei Ihrer persönlichen Kostenberechnung berücksichtigen.

Hat sich der Betreuungsbedarf deutlich verändert, kann es sinnvoll sein, auch die bestehende Pflegegeldstufe überprüfen zu lassen.

Förderung der 24h-Betreuung

Zusätzlich zum Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung für die 24h-Betreuung möglich sein.

In unserer Beispielrechnung wird die maximale Förderung von

€ 800,00 pro Turnus

gerechnet und in Abzug gebracht.

Wichtig ist jedoch: Eine Förderung wird nicht automatisch gewährt. Ob und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung möglich ist, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen und Ihrer persönlichen Situation ab.

Dazu können beispielsweise der Betreuungsbedarf, die Pflegegeldstufe und weitere persönliche Voraussetzungen gehören.

Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten grundsätzlich in Frage kommen und übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie – auch jedes Mal zuverlässig neu, wenn ein Betreuerwechsel stattfindet.

Hinweis: Maßgeblich sind immer die aktuell gültigen Förderrichtlinien des Sozialministeriumservice.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf. In Österreich gibt es sieben Pflegegeldstufen. Voraussetzung für Stufe 1 ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat.

Pflegegeldstufe Pflegebedarf Pflegegeld monatlich
Stufe 1 mehr als 65 Stunden € 206,20
Stufe 2 mehr als 95 Stunden € 380,30
Stufe 3 mehr als 120 Stunden € 592,60
Stufe 4 mehr als 160 Stunden € 888,50
Stufe 5 mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand € 1.206,90
Stufe 6 mehr als 180 Stunden und besonders intensive Betreuung, auch tagsüber und nachts € 1.685,40
Stufe 7 mehr als 180 Stunden und schwerste Einschränkung der Bewegungsfähigkeit bzw. vergleichbarer Zustand € 2.214,80

Stand: 1. Jänner 2026

Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich ausgezahlt. Die konkrete Pflegegeldstufe wird im Rahmen einer Begutachtung anhand des tatsächlichen Pflegebedarfs festgestellt.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf. In Österreich gibt es sieben Pflegegeldstufen. Voraussetzung für Stufe 1 ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat.

Pflegegeldstufe Pflegegeld monatlich
Stufe 1 € 206,20
Stufe 2 € 380,30
Stufe 3 € 592,60
Stufe 4 € 888,50
Stufe 5 € 1.206,90
Stufe 6 € 1.685,40
Stufe 7 € 2.214,80

Stand: 1. Jänner 2026

Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich ausgezahlt. Die konkrete Pflegegeldstufe wird im Rahmen einer Begutachtung anhand des tatsächlichen Pflegebedarfs festgestellt.

Warum die tatsächlichen Kosten unterschiedlich sein können

Keine Betreuungssituation ist exakt gleich. Deshalb betrachten wir pauschale Preisangaben immer nur als erste Orientierung.

Die tatsächlichen Kosten können unter anderem beeinflusst werden durch:

  • Betreuungsbedarf

    Wie viel Unterstützung wird im Alltag benötigt? Geht es überwiegend um Haushalt und Alltagsbegleitung oder besteht ein umfangreicherer Betreuungsbedarf?

  • Persönliche Anforderungen

    Auch die individuelle Situation der betreuten Person und die Anforderungen an die Betreuungskraft werden bei der Vermittlung berücksichtigt.

  • Pflegegeld

    Die Höhe des vorhandenen Pflegegeldes beeinflusst den persönlichen Eigenanteil erheblich.

  • Fördermöglichkeiten

    Ob eine Förderung gewährt wird und in welcher Höhe, muss individuell geprüft werden.

    Deshalb erhalten Sie von uns keine undurchsichtige Pauschalaussage, sondern eine Kostenübersicht, die zu Ihrer Betreuungssituation passt.

So kommen Sie zu Ihrer persönlichen Kostenübersicht

1. Situation besprechen

In einem unverbindlichen Erstgespräch erzählen Sie uns, welche Unterstützung benötigt wird und welche Anforderungen für Ihre Familie wichtig sind.

2. Kosten berechnen

Auf Basis Ihrer Situation stellen wir die voraussichtlichen Betreuungskosten übersichtlich zusammen.

3. Zuschüsse berücksichtigen

Vorhandenes Pflegegeld und grundsätzlich mögliche Förderungen werden in die Berechnung einbezogen.

4. In Ruhe entscheiden

Sie erhalten einen nachvollziehbaren Überblick über die voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich für eine Vermittlung entscheiden.

Persönlich für Sie da – rund um Schlierbach

Von unserem Standort in Schlierbach aus begleiten wir Familien in unserem regionalen Einzugsgebiet von rund 50 Kilometern.

Dazu zählen unter anderem der Raum Kirchdorf, Steyr, Wels, Linz, Gmunden und Vöcklabruck sowie zahlreiche Gemeinden in der Umgebung.

Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten bei einer 24h-Betreuung in Ihrer persönlichen Situation entstehen, sprechen Sie mit uns.

Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen.

Keine komplizierten Preislisten. Keine unklaren Pauschalen. Sondern eine verständliche Kostenübersicht auf Basis Ihrer tatsächlichen Betreuungssituation.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu Kosten und Förderungen

Die tatsächlichen Kosten hängen von der individuellen Betreuungssituation und den vereinbarten Leistungen ab. In unserem unverbindlichen Rechenbeispiel entstehen vor Pflegegeld und Förderung Kosten von € 3.570,00 pro Turnus von 28 Tagen.

Bei Pflegegeld Stufe 4 in Höhe von € 888,50 und einer angenommenen Förderung von € 800,00 ergibt sich in unserem Beispiel ein Eigenanteil von € 1.881,50 pro Turnus von 28 Tagen. Die tatsächliche Höhe kann individuell abweichen.

Nein. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb sollte die persönliche Situation immer individuell geprüft werden.